Harn- bzw. Urintests sind die übliche Methode Suchtmittelgebrauch festzustellen. Im Unterschied zum Nachweis von Alkohol handelt es sich bei dem Begriff "Drogen" um mehr als 200 im Suchtmittelgesetz verbotene oder eingeschränkte Substanzen mit unterschiedlichster chemischer Struktur.
Meist wird auf Hauptgruppen hin getestet:
Amphetamine (Amphetamin, Metamphetamin, strukturanaloge Verbindungen wie Ecstasy)Benzodiazepine (Beruhigungsmittel)
Cannabinoide (Wirkstoff von Haschisch und Marihuana)
Kokain (Kokain und dessen Metabolite-Abbaustoffe im Körper)
Opiate (Morphin, Codein u.ä., Heroin ist nur durch seine Metaboliten nachweisbar)
Methadon (Opiatersatzstoff und Metabolite)
LSD
Die Nachweisbarkeit:
Bei THC kommt es auf die häufigkeit des Konsums an, von 3 Wochen bis zu 3 Monaten, hierbei reden wir von THC Cooh ( Abbauprodukt von THC ). Der aktive Wirkstoff ( THC ) ist 12 Stunden nachweisbar, obwohl in einzel Fällen schon vorkam das dieser bis 24 Stunden nach dem letzten Konsum vorhanden war.
Bei Kokain ca. 4 Tage
Bei Opiate 2-7 Tage
Bei Benzodiazepine 2-3 Tage und bis zu 2 Wochen
Bei LSD, Ecstasy 48-72 Stunden
Durchführung dieser Analysen Harntests werden zumeist von der Gerichtsmedizin und den Labors von Krankenhäusern durchgeführt.
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